Freiwilliges Klassenwiederholen ermöglichen – Vereinbarung zum Schulfrieden gerade jetzt in Corona-Zeiten umsetzen

In der Rahmenvereinbarung zur Sicherung des Schulstrukturfriedens (Drs. 21/18362) wurde bereits vereinbart, das freiwillige Klassenwiederholen zu ermöglichen. In der Vereinbarung heißt es : „In den Klassenstufen 7 bis 10 (sollen) Klassenwiederholungen künftig auf Antrag der Sorgeberechtigten möglich sein, wenn eine Schülerin oder ein Schüler trotz intensiver mindestens einjähriger Teilnahme an der Lernförderung so mangelhafte Leistungen im Zeugnis hat, dass nach den bis 2010 geltenden Richtlinien aus leistungsbezogenen und pädagogischen Gründen keine Versetzung erfolgt wäre.“ Dieses ist heute aktueller denn je; zumal aufgrund der zeitweisen Schulschließungen in der Corona-Pandemie und damit einhergehender Lernrückstände die Leistungen einiger Schülerinnen und Schüler für das Aufrücken in die nächste Klassenstufe nicht ausreichen werden, muss der Senat jetzt endlich die Vereinbarung aus dem Schul- frieden umsetzen. Das Schulgesetz in § 45 Absatz 2 ist dahin gehend zu ändern, dass auf Antrag der Sorgeberechtigten eine Klassenwiederholung in den Klassenstufen 7 bis 10 möglich ist.

freiwilliges_klassenwiederholen_ermoeglichen_vereinbarung_zum_schulfrieden_gerade_jetzt_in_corona_zeiten_umsetzen