Kitas müssen, um eine Betriebserlaubnis zu erhalten, eine ausreichend große Außenspielfläche im Eigentum oder unmittelbar angrenzend an die Kita vorweisen. Wenn keine Außenfläche zur Verfügung steht, müssen Kitas eine Sondernutzungserlaubnis für den öffentlichen Spielplatz beantragen. Hierfür ist eine Gebühr zu entrichten. Die kostenpflichtige Spielplatznutzung wird seit Februar über eine Fachanweisung geregelt.
