Wenn Eltern einen Kita-Platz suchen. Wann kommt endlich eine nutzer- freundliche und zuverlässige Online-Kita-Suche?

Senat verschließt die Augen vor den Folgen des Erziehermangels im Kita-Alltag

Dass es in Hamburg einen Mangel an Fachkräften im Erzieherberuf gibt, ist seit Jahren bekannt und es wurde auch versucht, diesen Mangel zu beheben beispielsweise über Positivliste und Quereinstieg. Damit sank aber ohne Zweifel auch die Qualität der Betreuung. Zudem können Einrichtungen aufgrund geringer Zahl an Bewerbungen keine Bestenauslese mehr treffen und müssen quasi jeden nehmen, um die Betreuung sicherzustellen.

Unverantwortlich – Sozialbehörde reduziert Testangebot für Kita-Kinder!

Der eingeschränkte Regelbetrieb in den Hamburger Kitas, der erst seit Montag wieder erlaubt ist, sollte erfreulicherweise mit einer Testung von Kita-Kindern sicher begleitet werden. Die Sozialbehörde versprach am 7. Mai 2021 zwei Testungen pro Woche für Kinder ab drei Jahren auf freiwilliger Basis im häuslichen Rahmen. Stattdessen ändert die Sozialbehörde am 12. Mai 2021 ihre sinnvolle Teststrategie und reduziert das Testangebot auf nur einen Test pro Woche.

Wenn der Friseurtermin von kleinen Kindern für die Familien zu einem gefühlten „Staatsakt“ wird.

Laut der geltenden Corona-Verordnung (HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO) müssen in Hamburg auch Kleinkinder bzw. Kinder unter sechs Jahren beim Friseur einen negativen Corona-Test vorlegen. Das hat meine aktuelle Senatsanfrage „Schnelltests bei Kindern: Welche Altersuntergrenze gilt und welche Testzentren und Apotheken bieten kinderfreundliche Testungen an?“ ergeben.

Wenn Eltern einen Kita-Platz suchen. Wann kommt endlich eine nutzer- freundliche und zuverlässige Online-Kita-Suche?

Für wirksamen Kinderschutz muss Sozialbehörde Mängel bei Eignungsfeststellung von Pflegeeltern beheben

Der Rechnungshof kritisiert in seinem Jahresbericht 2021 die Dokumentationspraxis der Bezirksämter über die abschließende Eignungsfeststellung von Pflegeeltern. So war in 36 von 38 Fällen (95 Prozent) aus der abschließenden Eignungsfeststellungsentscheidung nicht erkennbar, ob und wie sich die zuständige Stelle mit den Besonderheiten des Falles befasst habe.