Wie und in welchem Umfang wurde der Antrag „Hinsehen und Handeln: Grenzüberschreitende pädagogische Konzepte ausschließen“ (Drs. 21/19095) umgesetzt?

Der sexuelle Missbrauch von Kindern ist durch die jüngst öffentlich bekannt gewordenen Missbrauchsfälle in Münster wieder verstärkt in den öffentlichen und medialen Fokus gerückt. Auch die aktuelle Diskussion über eine Strafrechtsverschärfung zeigt den Handlungsbedarf auf Seiten der Politik, den Schutz von Kindern vor jeder Form von Gewalt sowie Kindesmiss- brauch und Kinderpornografie nachhaltig auszubauen. Dieser nachhaltige Ausbau von Kin- derschutz in Hamburg muss auch „Grenzüberschreitende pädagogische Konzepte“ in Kita-Einrichtungen im Fokus haben. Dazu zählt auch das von der Sozialbehörde als „kritisch“ eingestufte Konzept „Original Play“, dass u.a. 2017 in einigen Hamburger Kitas praktiziert wurde. Zu diesem Thema hat die CDU im November 2019 den damaligen Senat um Aufklärung gebeten (Drs. 21/18807). Im Zuge der öffentlichen Diskussion über Anwendung von „Original-Play“ in Hamburger Kita-Einrichtungen hat die Hamburgische Bürgerschaft im De- zember 2019 dem Antrag „Hinsehen und Handeln: Grenzüberschreitende pädagogische Konzepte ausschließen“ beschlossen (Drs. 21/19095). Nach der Wahl des neuen Bürgermeisters durch die Hamburgische Bürgerschaft ist es Zeit, den bisherigen Umsetzungsstand des Antrages zu prüfen.

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