Erst gab es zu wenig technische Geräte an den Schulen, jetzt gibt es sie, aber es fehlen die Fachkräfte, diese zu installieren. Tatsächlich ist es zu viel verlangt, jede Lehr- kraft von heute auf morgen zum IT-Experten im Selbststudium machen zu wollen. Der Senat macht es sich zu einfach, wenn er meint, mit der Bestellung und Auslieferung der Technik seine Pflicht erledigt zu haben. Die Schulbehörde ist auch Dienstleister für die Schulen und nicht nur Dienstherr. Dieses Selbstverständnis fehlt dem aktuellen Schulsenator allerdings viel zu oft.
Da inzwischen auch die Bundesregierung beim DigitalPakt III nachgesteuert hat und Mittel für Administratoren zur Verfügung stellt, sollte der Senat diese 12,7 Millionen Euro für Hamburg auch schnellstmöglich beantragen. Da es in Zeiten des Fachkräftemangels nicht realistisch ist, dass alle Schulen zeitnah eigene IT-Fachkräfte einstellen, zumal es sich je nach Schulgröße auch manchmal nur um eine halbe Stelle oder gar weniger handeln dürfte, bietet es sich an, dass die Schulbehörde hier als Dienstleister agiert. Da die Schulbehörde bisher den Schulen nur geringe Mittel für den Betrieb und die Wartung von digitaler Technik zur Verfügung gestellt hat, die Technik aber professionell installiert und gewartet werden muss, ist eine zentrale Organisation dieser Thematik durchaus effizienter, als wenn jede Schule dies mit geringen finanziellen Ressourcen und unterschiedlichem Know-how für sich allein organisiert. Eine zentral organisierte Installation und Wartung der IT würde die aktuell für dieses Thema zuständigen Lehrkräfte zudem entlasten und ihnen wieder mehr Raum für die Nutzung der vorhandenen digitalen Angebote geben. Aktuell nutzen 46 Prozent der Schulen den von der Schulbehörde angebotenen Schul-Support-Service der Firma HITeC e.V. (Drs. 22/2224). In diesem Zusammenhang ist es eine schnelle Prüfung wert, alle Schulen über bewährte private Anbieter zentral organisiert betreuen zu lassen oder in der Schulbehörde einen eigenen zentralen IT-Service anzubieten.
Doch damit eine Nutzung möglich ist, muss die Schulbehörde zuvor in allen Schulen das laut Senat leistungsfähige und datenschutzkonforme Lernmanagementsystem (LMS) „Lernen Hamburg“ einrichten, damit die Lehrkräfte den Unterricht digital planen und durchführen können. Laut Drs. 22/2224 nutzten bis zu den Herbstferien erst ein Drittel aller staatlichen allgemeinbildenden und zwei Drittel aller berufsbildenden Schulen das LMS aktiv. Auch sollten alle Klassenräume mit Kamera-Videosystemen ausgestattet werden, damit der Unterricht im Bedarfsfall auch nach Hause übertragen werden kann. Sofern Regelungen des Schulgesetzes dieser Möglichkeit entgegenste- hen, ist dieses entsprechend zu ändern.
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