Der rot-grüne Senat will mit einer entsprechenden Gesetzesänderung einen interkollegialen Austausch zwischen Ärztinnen und Ärzten ermöglichen, damit diese sich im Verdachtsfall einer Verletzung des Kindeswohls untereinander fallbezogen austauschen können, ohne ihre ärztliche Schweigepflicht zu verletzen.
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