Leitfaden zur Beschaffung digitaler Endgeräte entwickeln – digitalen Kraftakt an Hamburgs Schulen endlich umsetzen

Hamburg hat mit den Mitteln der Zusatzvereinbarung „Sofortausstattungsprogramm“, dem sogenannten DigitalPakt II, eine Vielzahl digitaler Endgeräte für die Schulen beschafft. Die letzten Geräte dieser Bestellung sind Ende Oktober 2020 ausgeliefert worden. Der rot-grüne Senat setzt dabei vorrangig auf Microsoft- und Apple-Produkte, wie aus der Drs. 22/2345 hervorgeht. Auf die Frage, wer an der Erarbeitung der Anforderungskriterien an die Geräte und Implementierung beteiligt worden ist, antwortet die Schulbehörde ausweichend. So wurden laut Drs. 22/2345 die digitalen Endgeräte „im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung beschafft. Vor der Ausschreibung wurden die schulischen Anforderungen erhoben. Die aufgrund der Ausschreibung vereinbarten Rahmenverträge enthalten daher die für die Schulen passenden Gerätetypen, Tablets und Notebooks mit den Betriebssystemvarianten Windows (Microsoft) oder iOS/OS X (Apple).“

Somit besteht die Gefahr, dass Hamburg nicht nur in die Abhängigkeit zweier großer Hersteller gerät, sondern auch, dass Schülerinnen und Schüler, welche kein Apple- und/oder Microsoft-Gerät leihweise erhalten, solch ein Gerät anschaffen müssen, um überhaupt am digitalen Unterricht teilnehmen zu können. Zumal auch andere Bundesländer digitale Endgeräte bestellen, kommt es bei den entsprechenden Herstellern inzwischen vermehrt zu Lieferengpässen und/oder ganze Modellgenerationen sind nicht mehr verfügbar. Oftmals muss daher auf teurere neuere Modelle ausgewichen werden. Im Zweifel kann dies dazu führen, dass Schulen weniger Geräte erhalten, als ursprünglich bestellt worden sind.

Zwar sind inzwischen die Bestellungen und Auslieferungen der Geräte abgeschlossen, doch vor dem Hintergrund der Kurzlebigkeit der Geräte wird es über kurz oder lang zu einer erneuten Beschaffungsrunde kommen. Hierfür muss sich der rot-grüne Senat nun rüsten und einen entsprechenden Leitfaden zur Beschaffung digitaler Endgeräte speziell für Schulen entwickeln. Zudem soll die Schulbehörde zeitnah prüfen, ob bei digitalen Endgeräten zukünftig verstärkt auf Leasingmodelle zurückgegriffen werden kann.

Darüber hinaus muss Rot-Grün nun endlich dafür Sorge tragen, an allen Schulen die nötigen Voraussetzungen zu schaffen, um eine flächendeckende und an die örtlichen Bedingungen angepasste WLAN-Ausstattung zu gewährleisten. Auch müssen die nötigen Serverkapazitäten geschaffen werden, damit bei einer hohen Zahl an Zugriffen auf den Server Lernplattformen nicht zusammenbrechen. Nur so kann digitaler Unterricht reibungslos funktionieren.

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