Hamburger Studie zu Inobhutnahmen an dem Bundes-Forschungsprojekt „Hochproblematische Kinderschutzverläufe (…)“ orientieren

Die Quote der Inobhutnahmen steigt in Hamburg seit Jahren an. Ein Trend, der für die gesamte Bundesrepublik zu beobachten ist. Dennoch fehlt es an systematischen Studien, welche die Ursachen, Verläufen und Auswirkungen von Inobhutnahmen untersuchen und somit vertiefend in den Blick nehmen. Dies ist vor dem Hintergrund der Auswirkungen einer Inobhutnahme für das Kind beziehungsweise den Jugendlichen, seiner Herkunftsfamilie, aber auch der Pflegefamilie problematisch.

Auch die Enquete-Kommission „Kinderschutz und Kinderrechte weiter stärken (…)“ hat in ihrem einstimmig gefassten Abschlussbericht (vergleiche Drs. 21/16000) festgehalten, dass „bisher weitgehend systematische Erkenntnisse über den Verlauf von Inobhutnahmen“ fehlen.

Daher besteht aus Sicht der CDU-Fraktion die Notwendigkeit, eine Hamburger Studie zu Inobhutnahmen in Auftrag zu geben, um diese Lücke zu schließen. Dabei soll sich der rot-grüne Senat an dem von CDU und SPD auf Bundesebene angestoßenen Forschungsprojekt „Hochproblematische Kinderschutzverläufe: Betroffenen eine Stimme geben“ orientieren. Das Forschungsprojekt dient auf Bundesebene als Grundlage für die Modernisierung von Regelungen des Kinder- und Jugendhilferechts. Betroffene und Beteiligte erhalten im Zuge des Projektes die Möglichkeit, sich vertraulich und anonym zu ihren Erfahrungen im Zusammenhang mit Kinderschutzverläufen zu äußern. „Ein Team aus Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern wertet die gesammelten Erfahrungsberichte aus und untersucht einzelne Fälle genauer, indem Interviews mit den beteiligten Personen geführt werden“ (vergleiche https:// kinderschutzverlaeufe.de/). Nach Vorbild dieses Forschungsprojektes soll die Hamburger Studie konzipiert werden, damit die Hamburger Erkenntnisse auch für die Modernisierung von Regelungen des Kinder- und Jugendhilferechts auf Bundesebene herangezogen, Hamburger Verfahrensweisen bei Inobhutnahmen auf den Prüfstand gestellt und bei Bedarf angepasst werden können. Maßgabe der Studie muss sein, dass Datenschutzaspekte berücksichtigt werden und keine Rückschlüsse auf die Identität der Jugendamtsmitarbeiter möglich sind.

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