Fachkräftemangel effektiv bekämpfen – Bei Unternehmen für die vom Staat finanzierte Weiterbildung während der Kurzarbeit werben und Qualifizierungschancengesetz nutzen

Im September waren noch 16.000 Betriebe in Hamburg in Kurzarbeit. Das war zwar gegenüber dem März mit 24.671 Betrieben in Kurzarbeit ein deutlicher Rückgang, allerdings haben einige dieser Betriebe betriebsintern bereits angekündigt, mindestens bis Ende März oder gar Juni 2021 in Kurzarbeit zu verbleiben. Umso irritierender ist es, dass bisher nur in rund 100 Fällen bei der Agentur für Arbeit ein Antrag auf Finanzierung einer Weiterbildung während der Kurzarbeit gestellt wurde. Zwar weist auch die Agentur für Arbeit darauf hin, dass der Strukturwandel durch die Corona- Pandemie deutlich an Fahrt aufgenommen habe und die Kurzarbeit dafür genutzt werden soll, Beschäftigte fit für die Arbeit von morgen zu machen, doch die ersten Unternehmen versuchen stattdessen, Mitarbeitern ab Mitte 50 mit Abfindungen einen Ausstieg attraktiv zu machen. Dies mag zwar kurzfristig den Druck senken, aber bereits mittelfristig dürfte sich dieser Weg als Irrweg erweisen. Bereits ab 2025 gehen die ersten Arbeitnehmer der sogenannten Generation der Babyboomer in Rente und somit verlassen deutlich mehr Arbeits- und somit auch Fachkräfte den Arbeitsmarkt als neue nachkommen. Die Folgen der Corona-Pandemie dürften dann aber hoffent- lich längst der Vergangenheit angehören, sodass jeder jetzt Entlassene dann dringend benötigt werden würde. Die bis dahin verlorenen Jahre der Berufserfahrung und der Qualifikation sind dann aber nicht mehr aufzuholen. Daher ist es wichtig, die Kurzarbeit zu nutzen, um vor allem ältere, aber auch jüngere Mitarbeiter im Bereich der Digi- talisierung und der beruflichen Spezialisierung weiterzubilden.

Für den Arbeitsmarkt ist es also von großer Relevanz, dass Hamburgs Behörden bei den Unternehmen dafür werben, die finanzielle Unterstützung der Agentur für Arbeit im Bereich der Weiterbildung während der Kurzarbeit zu nutzen. Zudem ist es sinn- voll, dass der Senat in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit bereits einige infra- ge kommende Weiterbildungen im Bereich der Digitalisierung gezielt vorschlägt und aktiv vor allem jenen Unternehmen anbietet, bei denen bereits bekannt ist, dass sich die Kurzarbeit noch bis in das Jahr 2021 hinziehen wird.

Zudem müssen die bereits im vergangenen Jahr ergriffenen Maßnahmen im Bereich des Anfang 2019 in Kraft getretenen Qualifizierungschancengesetzes speziell für die Zielgruppe der Geringqualifizierten fortgesetzt werden. Der Senat merkte allerdings selbst an (Drs. 21/18856), dass die gesetzlich vorgeschriebene Mindestanzahl von 160 Stunden für eine Qualifizierung aus Sicht der zuständigen Behörde die Nutzung einschränke. Hamburg versuche daher auf Bundesebene auf eine Flexibilisierung hinzuwirken, so der Senat Ende 2019. Dies ist aber bisher offenbar noch nicht erfolgt. Daher wird der Senat hiermit an sein Ansinnen erinnert und aufgefordert, es umzusetzen.

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