Rechtssichere digitale Fernprüfungen nach einheitlichen Standards an Hamburgs Hochschulen ermöglichen

Im Zuge der Corona-Pandemie ist die Digitalisierung der Hochschullehre eine Daueraufgabe. Auch im Sommersemester 2021 werden voraussichtlich viele Vorlesungen und Seminare digital stattfinden. Die Hamburger Universitäten und Hochschulen haben sich bereits auf den Weg gemacht und in digitale Lehrformate investiert. Hierfür haben sie coronabedingte Mehrausgaben geltend gemacht (vergleiche Drs. 22/3195, Drs. 22/3431). In vielen Fällen wurden auch die Prüfungen digital abgenommen oder es wurde auf andere Prüfungsformate unter Vermeidung von persönlicher Präsenz ausgewichen. Die Antworten zur Drs. 22/2919 belegen, dass die Universitäten und Hochschulen hier durchaus unterschiedlich vorgehen beziehungsweise dass zum Teil sogar jeder Lehrende die Prüfungen individuell organisiert. Einheitliche Mindeststandards aller Universitäten und Hochschulen, gegebenenfalls auch über den staatlich verantworteten Bereich hinaus, scheint es nicht zu geben. Gleiches gilt für eine kontinuierliche Evaluation der angebotenen Prüfungen (Was funktioniert gut, was funktioniert gar nicht? Welche Lösungen bewähren sich unter welchen Voraussetzungen?), diese wird nur im Kontext der jeweiligen Universität oder Hochschule gesehen. Ein Erfahrungsaustausch zwischen den Hochschulen erfolgt im Rahmen allgemeiner Telefonkonferenzen wohl eher unsystematisch.

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