MK-Rahmenkonzept als Richtschnur für vorerkrankte Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und nicht pädagogisches Personal anwenden

Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat im Zuge ihres Beschlusses vom 28.04.2020 ein Rahmenkonzept für die Wiederaufnahme von Unterricht in den Schulen vorgelegt. Dieses Rahmenkonzept regelt sowohl die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler im Präsenzunterricht als auch den Einsatz von Lehrkräften. Das Konzept erfasst zudem auch die Lehrkräfte, welche zur Risikogruppe gehören. Es bedarf somit aus Sicht der CDU-Fraktion keines eigenen Schutzkonzeptes, denn in dem Rahmenkonzept der KMK heißt es bereits: „Schülerinnen und Schüler, die an einer Vorerkrankung leiden, die das Risiko eines schweren COVID-19-Krankheitsverlaufes erhöht, sollten entsprechend den für die Schulbesuchsfähigkeit geltenden Regelungen, wie beispielsweise bei Krankheit, von der Teilnahme am Präsenzunterricht befreit werden“ (Seite 5). Weiterhin wird in diesem Konzept auch der Einsatz von Lehrkräften geregelt: „Lehrkräfte, die nachweislich an einer Vorerkrankung leiden, die das Risiko eines schweren COVID-19-Krankheitsverlaufes erhöht, (sollten) nach Möglichkeit nicht im Präsenzunterricht eingesetzt werden. Lehrkräfte, die zur Risikogruppe gehören, können auf freiwilliger Basis im Präsenzunterricht und zur Absicherung der schriftlichen und mündlichen Prüfungen eingesetzt werden, wenn in der Schule entsprechender Bedarf besteht“ (Seite 10). Aus Sicht der CDU-Fraktion sollte daher das Rahmenkonzept der KMK als Richtschnur für den Präsenzunterricht in Hamburg gelten und dahin gehend spezifiziert werden, dass diese Vorgaben auch für nicht pädagogisches Personal gel- ten. Insgesamt sollten Lehrkräfte, nicht pädagogisches Personal, welche zur Risikogruppe gehören, sowie Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und nicht pädagogisches Personal mit Vorerkrankung für sich persönlich entscheiden können, ob sie am Präsenzunterricht teilnehmen oder darin eingesetzt werden wollen.

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