Bereits im März 2019 forderte die CDU-Fraktion den Senat auf, sich mit den Anfang 2020 in Kraft gesetzten Änderungen infolge des Bundesteilhabegesetz (BTHG) zu befassen. Im Herbst 2019 vermittelte der Senat den Eindruck (Drs. 21/17638), dass alles gut vorbereitet sei, zusätzliches Personal eingestellt werde und Betroffene informiert würden. Selbst im Sozialausschuss Ende September 2020 hat der Senat noch den Eindruck erweckt, als gebe es nur kleine Schwierigkeiten, trotz bereits erster beunruhigender Medienberichte. Erst eine Schriftliche Kleine Anfrage der CDU-Fraktion (Drs. 22/1742) offenbarte, dass am 5. Oktober eine Taskforce eingerichtet wurde, die nun die offenbar auch aus Senatssicht massiven Probleme bei der Umsetzung der Änderungen lösen soll. Die Gewinnung von qualifiziertem Personal, Optimierung von Einarbeitung und Fortbildung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Verbesserung der Kommunikation mit Betroffenen sowie fachliche Vereinfachungen in den Arbeitsabläufen werden als Themenfelder benannt, jedoch ohne dass eine Aus- sage getroffen wird, wann diese abschließend bearbeitet sind.
Doch warum reagiert der Senat erst jetzt? Hat er die Missstände so lange ignoriert oder verheimlicht? Es ist fatal, dass ausgerechnet besonders hilfsbedürftige Men- schen mit Behinderung, ihre rechtlichen Betreuer und Angehörigen über Monate ohne Information und Bescheid über die Höhe der künftigen Leistungen gelassen werden. Aber auch die Bürgerschaft wurde nicht ausreichend informiert. Bei seinen Ausführungen zur Umsetzung des BTHG (Drs. 21/17638) schrieb der Senat interessanterweise im Jahr 2019 noch von temporären Personalüberhängen in mehreren Bereichen, doch momentan wirkt es, als wäre überall zu wenig Personal vorhanden. Auch von Stärkung der Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderung war die Rede. Doch montan wirkt es so, als wären alle Zusagen in ihrer Umsetzung infolge von Fehleinschätzungen ins Stocken geraten.
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