Impfen und Schnelltests auch für die Fachkräfte der OKJA, JSA, FamFö und SAJF?

Seit Kurzem sind auch rund 27.500 Beschäftigte in der Kindertagesbetreuung in die Prioritätsgruppe 2 für eine Corona-Schutzimpfung aufgenommen worden. Impfberechtigt sind in Hamburg demnach: Beschäftigte in der Hamburger Kindertagesbetreuung, die in den Einrichtungen Kontakt mit Kindern haben, sowie Tagespflegepersonal (Tagesmütter und Tagesväter). Dies soll jedoch nicht für Erzieherinnen und Erzieher, Pädagoginnen und Pädagogen sowie Honorarkräfte aus den Projekten der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) sowie Beschäftigte aus der Jugendhilfe gelten, wie aus einem Schreiben der Interessenvertretung Offene Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien (IVOA), dem Verband Kinder- und Jugendarbeit Hamburg e.V. (VKJH) und der Ev. Arbeitsgemeinschaft Jugendarbeit und JSA der Diakonie Hamburg an die Fraktionen der Hamburgischen Bürgerschaft hervorgeht. Auch sollen die Fachkräfte der OKJA, JSA, FamFö und SAJF bei der Bereitstellung und Anwendung von Corona-Schnelltests nicht berücksichtigt werden.

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