Wie ist der aktuelle Stand beim Kita-Prüfverfahren?

Eine gute Kita mit ausreichend und qualifiziertem Personal ist von zentraler Bedeutung für die Bildungschancen unserer Kinder und für viele Hamburger Familien unverzichtbar. Neben den Eltern leisten alle Kita-Mitarbeiter einen wichtigen Beitrag zur Erziehung und zur Persönlichkeitsentwicklung unserer Kinder. Leider werden immer wieder Fälle bekannt, in denen beispielsweise die Vorgaben des Kita-Rahmenvertrages nicht durchgehend eingehalten werden. Der Senat muss aber wissen, ob die vereinbarten Qualitätsstandards vor Ort auch ankommen. Zur Sicherung der Qualität der Betreuung, Bildung und Erziehung der Hamburger Kinder in den rund 1.100 Kitas ist deshalb eine regelmäßige und anlassunabhängige (Über-)Prüfung aller Kitas, die am Hamburger Kita-Gutschein-System teilnehmen, unabdingbar.

Bereits 2010 hat der damals CDU-geführte Senat die Gesetzesgrundlage (§ 21a KibeG) für einen sogenannten Kita-TÜV geschaffen. Die SPD brauchte dann zehn Jahre, um die gesetzlich vorgeschriebene Kita-Inspektion umzuset- zen. Mitte Oktober 2019 startete die Sozialbehörde in einer Testphase mit Kita- Prüfverfahren und prüfte 60 Kitas (vergleiche www.lea-hamburg.de/56-aktuel- les/aktuelles-lea/1250-praesentation-lea-sitzung-25-08-2020-online.html). Die Umsetzung krankt aber an zwei entscheidenden Problemen: Die Effektivität der Vor-Ort-Überprüfung leidet durch die vorherige Ankündigung und die Prüfungsergebnisse werden nicht offengelegt.

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