Gute Nachrichten aus Berlin: Kinder- und Jugendschutz gestärkt! Im Bundestag haben die Fraktionen von CDU/CSU, SPD und Grüne (AfD und Linke: Nein; FDP: Enthaltung) für das sogenannte Kinder- und Jugendstärkegesetz (KSJG; https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/kinder-jugendstaerkungsgesetz-1824404) gestimmt.
Durch die Reform der Kinder- und Jugendhilfe werden Kinder und Jugendliche in Heimen und Pflegefamilien besser unterstützt. So werden die Einrichtungen stärker, auch unangemeldet, kontrolliert. Auch Kinder und Jugendliche, die in einer Familie mit einem sucht- oder psychisch erkrankten Elternteil leben, haben einen verbindlichen Anspruch auf Unterstützung. Künftig sollen Hilfen für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen aus einer Hand erfolgen. Kinder und Jugendliche erhalten künftig einen uneingeschränkten Anspruch auf Beratung durch die Kinder- und Jugendhilfe. Außerdem werden bundesweit Ombudsstellen entstehen, an die sich Pflegekinder und Eltern mit ihren Problemen und Beschwerden wenden können. 2020 habe auch ich mich für den Ausbau der Ombudsstellen in der Hamburger Jugendhilfe in meiner Rede in der Hamburgischen Bürgerschaft eingesetzt.
So werden Jugendämter stärker in die Pflicht genommen, Beschwerden in persönlichen Angelegenheiten für Pflegekinder zu gewährleisten. Kinder können künftig auf Anordnung von Familiengerichten dauerhaft in ihrer Pflegefamilie bleiben. Die Zusammenarbeit der verantwortlichen Akteure wie Jugendamt, Familiengericht, Ärzte, Kinderschutz oder Lehrkräfte wird ausgebaut und verbessert. Wenn sich Kinderärzte bei Verdacht auf Kinderwohlgefährdung an das Jugendamt wenden, soll es künftig eine Rückmeldung über die anschließende Gefährdungseinschätzung geben.
Auch der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte begrüßt die Reform. Von der SGB-VIII-Reform profitiert auch die Kinder und Jugendhilfe in allen sieben Hamburger Bezirken. Jetzt muss nur noch der Bundesrat zustimmen.