Der Aussage von Rot-Grün, dass es dringend erforderlich sei, alle Akteure im Gesundheitssystem für die Bedarfe von „Long COVID“-Erkrankten zu sensibilisieren, ist uneingeschränkt zuzustimmen. Allerdings geht uns der Antrag „Gute Versorgung von „Long COVID“-Patientinnen und -Patienten sichern“ (Drs. 22/4791) nicht weit genug. „Long COVID“ für weitere Berufsgruppen als bisher als Berufskrankheit anzu- erkennen, gilt durchaus als schlüssig. Die Einrichtung von interdisziplinären Post- COVID-Ambulanzen überspringt aus unserer Sicht allerdings einige Zwischenstufen. Vor allem müssen die Ärzte und auch die Patienten für die Thematik sensibilisiert werden, weil die Symptomatik sehr unterschiedlich sein kann und von Erschöpfung und Müdigkeit (Fatigue) über Atemnot, Atembeschwerden, Kopfschmerzen und Beein- trächtigungen des Geruchs- und Geschmackssinns reicht, aber auch eine große Viel- zahl weiterer Symptome möglich sein kann. Zudem sind eben nicht nur jene betroffen, die einen schweren Corona-Verlauf hatten und auch deswegen einen hohen Rehabili- tationsbedarf haben, sondern fatalerweise auch Personen, die einen milden oder moderaten Akutverlauf hatten und deren Beschwerden erst Monate nach der Infektion mit COVID-19 auftreten oder gar bei denen eine Corona-Infektion unentdeckt geblie- ben ist.
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