In der Rahmenvereinbarung zur Sicherung des Schulstrukturfriedens (vergleiche Drs. 21/18362) wurde bereits vereinbart, das freiwillige Klassenwiederholen zu ermöglichen. Dies ist heute in der Corona-Pandemie aktueller denn je. Aufgrund des Distanzunterrichtes und der damit einhergehenden Lernrückstände werden die Leistungen einiger Schülerinnen und Schüler für das Aufrücken in die nächste Klassenstufe nicht ausreichen. Auch Anja Karliczek, Bundesministerin für Bildung und Forschung, sprach sich erst kürzlich dafür aus, freiwilliges Klassenwiederholen zu ermöglichen. Schülerinnen und Schüler sollten die Chance erhalten, einen besseren Anschluss an den Lernstoff zu bekommen, damit eröffne man neue Chancen (vergleiche https://rp- online.de/politik/bildungsministerin-anja-karliczek-lehnt-verzicht-auf-sitzenbleiben-ab_ aid-55687141).
Daher sollte der rot-grüne Senat jetzt endlich die Vereinbarung aus dem Schulfrieden umsetzen. Das Schulgesetz in § 45 Absatz 2 ist dahin gehend zu ändern, dass auf Antrag der Sorgeberechtigten eine Klassenwiederholung in den Klassenstufen 7 bis 10 möglich ist. In diesem Schuljahr sollte zudem das freiwillige Wiederholen der Klassenstufe 6 ermöglicht werden, um für Schülerinnen und Schüler unnötige Härten – verursacht durch die Corona-Pandemie – zu vermeiden.
freiwilliges_klassenwiederholen_ermoeglichen_vereinbarung_zum_schulfrieden_gerade_jetzt_in_corona_zeiten_umsetzen