Anfang Februar hatte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales angekündigt, Bedarfe für digitale Endgeräte für den Distanzunterricht in Ausnahmefällen auch über Sozialleistungen decken zu wollen. Die Jobcenter wurden angewiesen, einen Mehrbedarf von bis zu 350 Euro im SGB II für digitale Endgeräte anzuerkennen. Das gilt allerdings nur, wenn seitens der Schule kein Gerät zur Verfügung gestellt werden kann.

Unklar ist, wie das Antragsverfahren ausgestaltet wird. So heißt es in einem Brief der Schulbehörde vom 11.2.21 an alle Schulleitungen:

„Wie das Antragsverfahren ausgestaltet werden kann, wird seitens der Sozialbehörde, dem Job- center/team.arbeit.hamburg und der Schulbehörde derzeit entwickelt. Wir werden alle Schulen informieren, wenn es konkrete Informationen zur Umsetzung gibt. Unser Bestreben ist, dass möglichst viele Kinder und Jugendliche in den Genuss dieser Leistung kommen. Dazu bedarf es noch einer genauen Abstim- mung des Verfahrens. Bitte stellen Sie deshalb derzeit seitens der Schulen noch keine Bescheinigungen o.Ä aus. Wir gehen davon aus, dass wir in kurzer Zeit eine gute Lösung finden.“

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