„Geflüchtete vor dem Virus schützen und nicht wegsperren!“, fordert die Fraktion DIE LINKE und weist damit auf den Missstand hin, dass der Senat gerade im Ankunftszentrum alles andere als souverän auf mehrere Ausbruchsgeschehen reagiert hat. Kommunikation und Krisenmanagement ließen hier absolut zu wünschen übrig. Auch der Umgang bezüglich des eingerichteten Quarantänestandorts Neuer Höltigbaum und die Behandlung von Kontaktpersonen war alles andere als empathisch. Zudem ist es nicht nachvollziehbar, warum die Belegung in Erstaufnahmen von Oktober auf November insgesamt von 865 auf 964 Personen anstieg – speziell im Ankunftszentrum von 208 auf 340 Personen –, obwohl bekannt ist, dass gerade der Aufbau von Erstaufnahmen Ausbruchsgeschehen befördert. Hier müssen Lösungen her.
Eine Lösung kann der schnelle Wechsel von einer Erstaufnahme in eine öffentlich-rechtliche Unterkunft sein (örU). Diese sind allerdings in ihren Standards sehr unterschiedlich. Während Unterkünfte mit der Perspektive Wohnen (UPW) deutlich mehr Privatsphäre lassen (wobei es auch hier Wohngemeinschaften gibt mit gemeinsamer Küchennutzung), gibt es noch immer zahlreiche Containerstandorte, in denen Küchen, Bäder und Gemeinschaftsräume Kontaktvermeidung erschweren. Trotzdem stellen sie eine bessere Option als die Erstaufnahmen dar, so denn der Senat ausreichend Plätze zur Verfügung stellt und hier eine lockere Unterbringung realisiert. Daher hat die CDU-Fraktion bereits im November 2020 gefordert, die „Unterbringung der Flüchtlinge auch unter Berücksichtigung der Corona-Pandemie zeitnah für das Jahr 2021 sicher(zu)stellen“ (Drs. 22/2137). Der Antrag wurde von Rot-Grün immerhin in den Sozialausschuss überwiesen, doch dort befindet er sich noch und wurde inhaltlich längst von der Vorlage des Haushaltsplan-Entwurfs 2021/2022 im Dezember 2020 überholt.
Schaut man nämlich in den Haushaltsplan-Entwurf 2021/2022, so wird deutlich, dass der Senat keineswegs eine lockere Unterbringung plant. Im November 2020 lebten 28.347 Personen in örU (Drs. 22/2580). Für das Jahr 2021 plant der Senat mit 29.697 Plätzen. Viel Spielraum ist zwischen Ist-Belegung und Plätzen nicht. Daher geht der Senat auch selber für das Jahr 2021 von einem Auslastungsgrad der bereitgestellten Plätze in Höhe von 98 Prozent aus. Eine Auslastung von 98 Prozent lässt aber absolut keine Freiräume für eine lockere Unterbringung in Pandemiezeiten. Hinzu kommt, dass die Planungen auch wenig Spielraum für erhöhte Zuzugszahlen lassen, was angesichts der Erfahrungen der letzten fünf Jahre alles andere als vorausschauend ist und nicht dem Vorsichtsprinzip entspricht. Daher muss die Standortplanung für das Jahr 2021 und bei Fortgang der Pandemie darüber hinaus so erfolgen, dass eine lockere Unterbringung aufgrund ausreichend vorhandener Platzzahlen möglich ist. Die Zahlen im HPE 2021/2022 machen deutlich, dass die jetzigen Platzzahlen selbst ohne Pandemie zu knapp bemessen sind. Daher muss der Senat dringend seine Standorte und Platzzahlen anpassen.
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