Corona-Einschränkungen für Kita-Inklusionskinder

Wie alle Kinder, möchten Kinder mit Behinderungen ihre Umwelt entdecken, erkunden und tagtäglich lernen. Dazu gehört auch der tägliche Kontakt mit anderen Kindern, der ihnen bei ihrer Entwicklung wichtige Anstöße und Impulse liefert. Kinder mit Behinderungen haben zudem einen Anspruch auf eine besondere und fachliche qualifizierte Betreuung, (Früh-) Förderung und Therapie – auch um die Eingliederungshilfe im Sinne der Inklusion – umzusetzen. Seit dem Corona-Shutdown am 16. März dieses Jahres müssen Kita-Kinder mit Behinderungen (0 bis Einschulungsalter) und ihre Eltern massive Einschränkungen im Rahmen der Betreuung und der (Früh-) Förderung in der Kita hinnehmen. Aus diesem Grund ist es angebracht, abzufragen wie die zur Notbetreuung/eingeschränkter Regelbetrieb in Kita und GBS angemeldeten Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf oder therapeutischem Bedarf bis zum Stichtag 15. Juni 2020 gefördert wurden.

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