§ 85 des Hamburgischen Schulgesetzes regelt die Verantwortung des Staates über das Schulwesen. Die Vermittlung des staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrags durch die Schulen wird über die Schulaufsicht sichergestellt. Dies erfolgt insbesondere durch den Abschluss und die Kontrolle von Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit den Schulleitungen. Darüber hinaus berät und unterstützt die Schulaufsicht die Schulen in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben auch im Bereich der erweiterten Selbstverantwortung. Auch überprüft die zuständige Behörde schulübergreifend und vergleichend den Erfolg der pädagogischen Arbeit,
Im Jahr 2008 wurde die Schulaufsicht neu strukturiert. Die Umstellung von der bis dahin schulformbezogenen Organisation auf eine regionale, schulformübergreifende Organisation hatte zum Ziel, die Aufgabenwahrnehmung zu optimieren (vergleiche Drs. 19/3907).
beratung_und_kontrolle_der_hamburger_schulen_durch_die_schulaufsicht