Zuwendungsbescheide und Zuwendungsverträge – Woraus ergeben sich die unterschiedlichen Förderdauern der Antragsteller?

Zuwendungsbescheide beziehungsweise Zuwendungsverträge weisen immer wieder unterschiedliche Dauern auf. So müssen einige Träger beispielsweise jährlich neue Anträge stellen, während andere durch mehrjährige Zusagen über Jahre von dieser Verpflichtung befreit sind. Da bei den Zuwendungsempfängern stets die Arbeit zum Wohle der Gesellschaft in den unterschiedlichen Nuancen im Vordergrund steht, wäre es zu begrüßen, wenn sich dieser mit voller Energie zugewendet werden könnte und nicht noch wertvolle Arbeitskräfte für die regelmäßige Beantragung von Zuwendungen abgestellt werden müssten.

Eine einheitliche Handhabung der Vertragsdauern könnte somit dazu beitragen, dass alle Zuwendungsempfänger einer gleichen Behandlung unterliegen. Zudem darf nicht aus dem Blick verloren werden, dass viele der Zuwendungsempfänger in der Corona-Pandemie besonders benötigt werden. Schon aus diesem Grund erscheint es geboten, langfristige Zusagen für die nächsten Jahre aufzubereiten, um Entlastung in einer Zeit zu schaffen, in welcher jede Form von zusätzlicher Belastung für die Organisationen unverhältnismäßig ist.

zuwendungsbescheide_und_zuwendungsvertraege_woraus_ergeben_sich_die_unterschiedlichen_foerderdauern_der_antragsteller