Testkonzept? Fehlanzeige! Das gilt zumindest für Bewohnerinnen und Bewohner aus Folgeunterkünften, die in Gemeinschaftsunterkünften leben.
Laut meiner Schriftlichen Kleinen Anfrage „Corona-Pandemie – Missstände im Kinder- und Jugendnotdienst“ (Drs.: 22/3919) „sollen wöchentlich stichprobenweise Testungen von bis zu 20 Prozent der Bewohnerinnen und Bewohner der Unterkünfte stattfinden“, so die Senatsantwort. Das Problem: Die Testung ist freiwillig. Dazu sagte ich gestern auf Anfrage vom Hamburger Abendblatt: „In Hamburgs Schulen ist der Corona-Test inzwischen verpflichtend. Es ist unverständlich warum in den Unterkünften die Corona-Testungen jedoch auf Freiwilligkeit beruhen und auch nicht dokumentiert werden. Wenn dann noch nicht einmal 20 Prozent der Bewohnerinnen und Bewohner stichprobenweise getestet werden, wird das gesamte Testkonzept ad absurdum geführt, sofern es überhaupt als solches bezeichnet werden kann.“