Soziale Stadt – Schuldnerberatung kurzfristig personell aufstocken

Die Corona-Pandemie bedroht nicht nur die Gesundheit, sondern auch die wirtschaftliche Existenz von Unternehmen und Privatpersonen. Daher war es absehbar, dass auch die Nachfrage nach Terminen bei der Schuldnerberatung zunehmen wird. Am 15. Oktober 2020 berichtete das „Hamburger Abendblatt“, dass die Wartezeit für eine Beratung bei Schuldenproblemen von drei auf fünf Monate, also um rund 70 Prozent, gestiegen sei. Fünf Monate der Ungewissheit, wie es wirtschaftlich mit einem weitergeht, während sich die finanzielle Situation weiter verschlechtert, das ist absolut untragbar. Und das, obwohl der Senat im Mai 2020 in Bezug auf die Schuldnerberatung (Drs. 22/173) zugesagt hatte, mit „den Trägern und weiteren Partnern in einem engen Austausch“ zu stehen und „die Entwicklung des Bedarfs an den Beratungsangeboten kontinuierlich“ zu beobachten. Wenn diese Aussage stimmt, müsste der Senat längst um den massiv gestiegenen Beratungsbedarf wissen, gehandelt hat er aber offenbar nicht.

Vor allem Solo-Selbstständige seien laut Medienberichten von finanziellen Notlagen verstärkt betroffen, da vielen durch die Corona-Pandemie die Einnahmequelle weggebrochen ist. Den Antrag der CDU-Fraktion zur Unterstützung der Solo-Selbständigen und anderen Kleinunternehmerinnen und -unternehmern in Hamburg (Drs. 22/1565) hat der Senat allerdings abgelehnt. Er behauptet, dass der Bund in der Pflicht sei, dieser Zielgruppe durch weitere Hilfsprogramme zu helfen. Damit macht er es sich aber definitiv zu einfach, schließlich handelt es sich um die Bürger Hamburgs. Daher ist es das Mindeste, dass der Senat diesen schnellstmöglich durch eine kurzfristige personelle Aufstockung in den Schuldnerberatungen schnell einen Ansprechpartner in den Zeiten der Unsicherheit und Not anbietet.

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