Rückkehr zur Präsenzpflicht – welche Pläne verfolgt die zuständige Behörde und wie gut sind die Schulen vorbereitet?

Am 10. Februar 2021 haben die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder gemeinsam mit der Bundeskanzlerin über die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beraten. Für die Öffnung der Schulen wurde folgender Beschluss gefasst: „Kinder und Jugendliche sind, ebenso wie ihre Eltern, besonders von den Einschränkungen betroffen. Um Bildung und Zukunft unserer Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten, haben Öffnungen im Betreuungs- und Bildungsbereich daher Priorität. Dieser Bereich soll daher als erster schrittweise wieder geöffnet werden.“ Hamburg will, wie Schulsenator Rabe in der Landespressekonferenz am 9. Februar 2021 betonte, nach den Frühjahrsferien von der Öffnungsmöglichkeit der Schulen Gebrauch machen.

Pläne bezüglich einer Rückkehr zur Präsenzpflicht gibt es bislang nicht. Während andere Bundesländer wie beispielsweise Schleswig-Holstein und Niedersachsen bereits detaillierte Perspektivpläne vorgelegt haben, hält sich die Hamburger Landesregierung bedeckt. Schulsenator Rabe sagte in einem „Zeit“-Interview auf die Frage, warum es noch keinen Stufenplan für die Wiedereröffnung der Schulen gebe: „Die Ministerpräsidenten und die Kanzlerin haben entschieden, dass die Schulen geschlossen sind. Ein Stufenplan wurde nicht beschlossen.“ Und weiter: „(…) Ich würde mir sehr wünschen, dass wir uns bundesweit auf einen Stufenplan zur Öffnung verständigen, der sich an Inzidenzwerten orientiert. Dann hätten wir zumindest Leitlinien für unsere künftige Planung.“ Wie so ein Stufenplan aussehen könnte, blieb jedoch offen.

Derweil stellt sich die Frage, unter welchen erweiterten Hygieneauflagen ein Präsenzunterricht in den Schulen wieder anlaufen könnte. Die für Bildung zuständige Behörde hatte Ende Oktober 2020 angekündigt, zur Erhöhung des Infektionsschutzes an den Hamburger Schulen ein zusätzliches Budget von rund 400 Euro pro Klassen- und Fachraum zur Verfügung zu stellen, um bei Bedarf zusätzliche Infektionsschutzmaßnahmen in den Klassenräumen umzusetzen. Für welche zusätzlichen Infektionsschutzmaßnahmen dieses Angebot genutzt wurde, ist bis dato allerdings nicht bekannt. Eine Schriftliche Kleine Anfrage diesbezüglich ließ viele Fragen offen (vergleiche Drs. 22/2916).

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