Die Corona-Pandemie hat dazu geführt, dass Rot-Grün den Öffentlichen Gesundheits- dienst (ÖGD) wiederentdeckt hat. In der Vergangenheit haben SPD und GRÜNE keinen Willen gezeigt, die Probleme der Unterfinanzierung und der zu geringen Ausstattung mit Personal zu lösen. Der nun vorliegende Antrag der Regierungsfraktionen (Drs. 22/1938) greift diese Herausforderungen auf und enthält teilweise sinnvolle Ansätze.
Bereits im Juni dieses Jahres hat die Große Koalition in Berlin zugesagt, die Gesund- heitsämter mit 4 Milliarden Euro zu unterstützen. Dieses Versprechen wurde mit dem „Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“ im September eingelöst. Irritierend ist es, dass der Senat, obwohl die Zusage vom Bund vorlag und zudem die Hamburgi- sche Bürgerschaft Milliardenhilfen und zusätzliches Personal im Rahmen der Pande- mie-Bekämpfung für 24 Monate beschlossen hatte, im ÖGD überwiegend nur niedrig bezahlte und überwiegend befristete Hilfskräfte einstellte. So wurden insgesamt 209 Mitarbeiter (145 VZÄ) neu eingestellt, doch 137 Verträge (86 VZÄ) laufen davon spätestens bis Ende des Jahres aus (Drs. 22/1816). Kaum ist ein Mitarbeiter vollständig eingearbeitet, endet der Vertrag quasi schon wieder. Auch stellt sich die Frage, wie professionell die neuen Beschäftigten bei den Gesundheitsämtern sein können angesichts der niedrigen Bezahlung von teilweise nur knapp 2.000 Euro brutto. Zudem wird bei den Kontaktnachverfolgern keine besondere Ausbildung oder Qualifikation verlangt, dabei sind es diese Mitarbeiter, die auf Menschen treffen, die von Corona-Infektionen oder Corona-Kontakten verunsichert aus ihrem Alltag gerissen oft einer besonderen Ansprache bedürfen. Rot-Grün muss daher dringend seine Einstellungsstrategie optimieren. Ein Senat, der „Hamburg – Stadt der Guten Arbeit“ propagiert, sollte seine Experten angemessener befristen und bezahlen.
Auch ist es unredlich von Rot-Grün, bei der Finanzierung des ÖGD über das Jahr 2026 hinaus und somit langfristig den Bund in die Pflicht nehmen zu wollen. Der ÖGD steht in der Verantwortung des Landes Hamburg und daher ist es Aufgabe des Senats, diesen mit ausreichend finanziellen Mitteln auszustatten, damit er seine Aufgaben über die Erfordernisse des Infektionsschutzes hinaus in den Bereichen Prävention, Kinder- und Jugendgesundheit, der Versorgung von psychisch kranken und behinderten Menschen angemessen ausüben kann. Vor allem der Prävention soll künftig mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden, da, das zeigt die Corona-Pandemie, gesunde Menschen überwiegend mit weniger schweren Verläufen rechnen können und die Sozialkassen des Landes entsprechend weniger stark belasten.
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