Fachkräftemangel effektiv bekämpfen – Rot-Grün muss Fachkräfteeinwanderungsgesetz endlich umsetzen, auch weil ausländische Pflegeexperten in der Corona-Pandemie dringend benötigt werden

Anfang Dezember 2019 hat die CDU-Fraktion den Senat in Anbetracht des zum 1. März 2020 in Kraft getretenen Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) aufgefordert, die Anerkennungsverfahren durch mehr eigenes Personal und bessere Koordination zu beschleunigen (Drs. 21/19263). Mitte Dezember 2019 legte der Senat mit der Drs. 21/19412 dann tatsächlich seine Überlegungen zu einem „Hamburg Welcome Center for Professionals“ (HWCP) vor, die allerdings wirklich nur Überlegungen waren, da viele Details noch offen waren. Im Sommer 2020 sollte das HWCP in Neuaufstellung an seinen neuen Standort am Heidenkampsweg/Süderstraße 32 b ziehen. Doch zwei Schriftliche Kleine Anfragen der CDU-Fraktion (Drs. 21/20250 und Drs. 22/1078) belegten, dass zumindest bis Ende August weder der Umzug erfolgt war, noch die neuen Strukturen vollständig festgelegt waren: „Detaillierte Angaben zur Anzahl der am neuen Standort tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu Neueinstellungen, zur Aufteilung der Flächen zwischen den Partnern, zu konkreten Umzugsterminen und Nachnutzungen der bisherigen Standorte sowie zu jenen Beschäftigten, (…) sind aufgrund der noch nicht vollständig abgeschlossenen Planungen zum aktuellen Zeitpunkt über die im Folgenden getätigten Angaben hinaus nicht möglich.“

Seit wenigen Wochen scheint das HWCP allerdings an seinen neuen Standort gezogen zu sein und man kann hoffen, dass die zuständige Behörde für Inneres und Sport mit der ihr unterstellten Ausländerbehörde und dem Hamburg Welcome Center (HWC) und der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration mit der ihr unterstellten Einheit „Work and Integration for Refugees“ (W.I.R) sowie das Jobcenter inzwischen im HWCP wie geplant zusammenarbeiten. Wie genau die Zusammenarbeit bisher erfolgt, das ist allerdings bisher nur dem Senat bekannt, was nicht hinnehmbar ist. Die gesamte Geheimniskrämerei und die fehlende Bereitschaft des Senats, die Bürgerschaft über die Gründe für die verspätete Inbetriebnahme zu informieren, sind gegenüber dem Parlament respektlos.

Zu den wenigen Dingen, die bisher bekannt waren, gehört, dass das HWC zum 1. März 2020 ins HWCP integriert wurde (Drs. 21/20250). Daher irritiert der vorliegende Antrag (Drs. 22/2414) von Rot-Grün: Wieso das HWP neu starten, wenn dies schon längst erfolgt ist? Der Antrag ist fast identisch mit den Forderungen der Drs. 21/17930 vom Juli 2019, der auch mit den Stimmen der CDU-Fraktion in der Bürgerschaft beschlossen wurde. Wichtig wäre es vielmehr, dass der Senat endlich über den Stand der längst beschlossenen Umsetzung und die Details der Konzepte berichtet. Daher ist es völlig unverständlich, warum Rot-Grün dem Senat bis zum 31. Dezember 2021 Zeit gibt, die Bürgerschaft zu informieren. Wenn dies kein Showantrag sein soll, dann gilt es, die Berichtspflicht des Senats deutlich vorzuziehen. Selbst eine Berichtspflicht zum 31. März 2021 ist eigentlich noch zu milde, zumal der Senat in Drs. 21/20116 selbst zugesagt hatte, die Bürgerschaft im Laufe des Jahres 2020 über die weitere Umsetzung zu unterrichten. Schon vor der Corona-Pandemie haben vor allem Krankenhäuser und Pflegeheime unter der langsamen beruflichen Anerkennung der von ihnen aus dem Ausland rekrutierten medizinischen Fachkräfte zu leiden gehabt. Durch die Pandemie ist eine schnelle behördliche Anerkennung wichtiger denn je und umso unverständlicher ist die Verschleppung der so wichtigen Maßnahmen im Rahmen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes durch den Senat.

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