Hamburg öffnet seine Schulen und schulischen Betreuungsangebote im Einklang mit der großen Mehrheit aller Länder. Von den Ländern mit einem frühen Beginn der Sommerferien hat lediglich Schleswig- Holstein bereits vor den Sommerferien den Mindestabstand an Grundschulen aufgehoben, alle anderen Länder, das sind Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Hamburg, bieten in gleichem Umfang Unterricht und Betreuung an.
Im Bereich der Kindertagesbetreuung folgt Hamburg dem mit den Ländern und dem Bund auf Ebene der Jugend- und Familienministerkonferenz vereinbarten Stufenplan und hat am 18.06.2020 die Rückkehr zum eingeschränkten Regelbetrieb beschlossen, siehe hierzu auch https://www.hamburg.de/kin- dertagesbetreuung-allgemein/13918786/kita-notbetreuung/.
Die kontinuierlich niedrigen Corona-Infektionszahlen in Hamburg und die Rückmeldung aus der Wissenschaft, dass das Infektionsgeschehen insbesondere bei Kindern deutlich geringer ausfällt als bei Erwachsenen, eröffnen für die Betreuung an den Schulen schon während der Sommerferien neue Möglichkeiten. Die für Bildung zuständige Behörde hat gemeinsam mit den Anbietern der Freien Kinder- und Jugendhilfe Eckpunkte für die Ferienbetreuung an Schulen im Sommer 2020 erarbeitet, die es ermöglichen, attraktive Ferienangebote mit einem verantwortungsbewussten Infektionsschutz zu verbinden. Die Angebotsvielfalt kann angesichts der Vorgaben des Infektionsschutzes teilweise anders ausgestaltet sein als bisher üblich. Insbesondere gilt es, möglichst viele Angebote im Freien anzubieten. Durch die Angleichung der Hygieneregeln zwischen Kita und Schule können aber viele Angebote, die den Kindern aus der Ganztagsbetreuung lieb und vertraut sind, ohne Abstriche angeboten werden. Auch Ausflüge in der näheren Umgebung und auf Spielplätze sind ausdrücklich möglich. Dabei wird von den Betreuerinnen und Betreuern auf einen ausreichenden Abstand zu fremden Personen geachtet.
Die Kinder sollen in festen Gruppen durch feste Personen/Teams betreut werden. Die Anwesenheit von Kindern und ihre Gruppenzugehörigkeit werden dokumentiert. Die Gruppengrößen bewegen sich entsprechend des Angebotes und der Buchungslage in der Regel um 15 Kinder und betragen im Maximum die reguläre Gruppengröße.
Eine Betreuung wird grundsätzlich von 8 bis 16 Uhr angeboten. Eine Randzeitenbetreuung kann bei Bedarf vorgehalten werden. Um auf geänderte Betreuungsbedarfe zu reagieren, die durch die außer- gewöhnliche Situation entstanden sind, wurde den Hamburger Familien die Möglichkeit geboten, Ferienwochen kurzfristig entsprechend ihres aktuellen Bedarfes zu- oder abzubuchen.
Die Entwicklung der Infektionszahlen im gesamten Bundesgebiet lassen darüber hinaus die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten wie die Ministerinnen und Minister der Kultusministerkonferenz davon ausgehen, dass in allen Ländern spätestens nach den Sommerferien alle Schulen grundsätzlich im Regelbetrieb geöffnet werden können. In Hamburg beginnen die Sommerferien bereits am 25. Juni 2020. Auch wenn es zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich ist, das Infektionsgeschehen am 6. August vorherzusehen, geht die für Bildung zuständige Behörde davon aus, dass im neuen Schuljahr ein Regelbetrieb in voller Klassenstärke ohne Abstandsgebot an Grundschulen sehr sicher und an weiterführenden Schulen wahrscheinlich ist. In diesem Sinne wurden alle Schulen am 16. Juni 2020 angeschrieben und um eine entsprechende Planung gebeten.
Eine wichtige Voraussetzung für die Öffnung der Schulen im Regelbetrieb ist die Beachtung der Hygieneregeln aller an Schule Beteiligten. Hierzu gehören weiterhin insbesondere
- das gründliche und regelmäßige Händewaschen,
- in die Armbeuge husten und niesen,
- mit den Händen nicht ins Gesicht fassen,
- keine Umarmungen und Händeschütteln,
- regelmäßige Stoß- oder Querlüftung vor und während des Unterrichts,
- entzerrte Zeiten für Pausen und Mittagessen,
- eine klare Wegeführung in der Schule und
- die Dokumentation von Klassenzugehörigkeiten, um im Falle einer Infektion ein konsequentesKontaktmanagement durch das Gesundheitsamt zu ermöglichen.
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung beispielsweise in den Pausen oder während der Schülerbeförderung wird weiterhin empfohlen. Detaillierte Hinweise und Vorgaben wird ein angepasster Muster- Hygieneplan enthalten, der derzeit erarbeitet wird.
Für den Fall eines erneuten Anstiegs der Infektionen bzw. lokal auftretender Fälle wurden alle Schulen aufgefordert, alternative Pläne zu entwickeln, wenn im neuen Schuljahr an einzelnen Schulen, Jahr- gangsstufen oder Schulformen temporär wieder das Mindestabstandsgebot eingehalten werden muss. In der Regel können solche Pläne direkt aus den Stundenplänen des Vollbetriebes abgeleitet werden, beispielsweise indem die Lerngruppen dann bei weitgehender Beibehaltung des Stundenplans im täglichen oder wöchentlichen Wechsel Präsenz- und Fernunterricht haben.