Digitale Arbeitsfähigkeit der Lehrkräfte sicherstellen

Mitte Juli wurden die Warnungen vor einer zweiten Corona-Welle immer lauter. Damit wurde deutlich, dass ein regulärer Schulbetrieb wie in der Vor-Corona-Zeit noch lange nicht möglich sein wird. Wie lange aber Schülerinnen und Schüler von Klasse 1 bis 13 ohne wesentliche Einschränkungen in die Schulen zurückkehren und Lehrerinnen und Lehrer wieder ganze Klassen unterrichten können, hängt massiv von der Entwicklung der Zahl der Corona-Neuinfektionen ab. Und auch wenn der Senat kurz vor Ende der Sommerferien keine Alternative zu seinen Schulöffnungsplänen mit nur leichten Einschränkungen präsentierte, ist allen bewusst, dass Homeschooling beziehungsweise Fernunterricht als unausgesprochener Plan B keineswegs gesichert der Vergangenheit angehören wird. Zwar erweckte der Senat den Eindruck, dass er bestens vorbereitet sei, so machten aber Sorgen des Deutschen Lehrerverbandes über ein „großes Durcheinander“ an den Schulen nach den Ferien und bitterböse Medienberichte über „prähistorische Digitalkenntnisse“ bei der Mehrheit der Lehrkräfte deutlich, dass der neue Regelbetrieb wie auch ein möglicher, vom Senat aber bisher nicht präsentierter Plan B für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Eltern mit neuen Herausforde- rungen einhergehen werden.

Doch je wahrscheinlicher es wird, dass Schülerinnen und Schüler auch künftig mehr als vor der Corona-Pandemie von zu Hause aus lernen werden, desto mehr stellt sich die Frage, inwieweit inzwischen zumindest der Senat seine Lehrkräfte entsprechend hierauf vorbereitet und ausgestattet hat. Die Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage der CDU, wie es um die digitale Ausstattung der Hamburger Lehrkräfte bestellt sei (Drs. 22/642), macht deutlich, dass der Senat zumindest über die techni- sche Ausstattung selbst keinen vollständigen Überblick hat. Zwar erhielten „Schullei- tungen, stellvertretende Schulleitungen, Abteilungsleitungen und Stundenplanende sowie Verwaltungsangestellte in den Schulbüros und schulische Personalräte“ dienst- liche Endgeräte und die erforderliche Software, Lehrkräfte „ohne diese Funktionen“ würden aber nur im begründeten Einzelfall zusätzlich ausgestattet. Wie viele Lehrkräfte mit zusätzlichen Endgeräten während der Corona-Krise durch die für Bildung zuständige Behörde ausgestattet wurden, wurde zudem nicht dokumentiert. Auch „inwieweit die Schulen aus ihrem Schulbudget flexibel in eigener Verantwortung Hard- und Software sowie Handys“ beschafft haben, sei nicht zentral erfasst. Dieses Unwissen ist für den Fall eines auch im neuen Schuljahr 2020/2021 nicht auszuschließenden digitalen Unterrichts prekär und nicht hinnehmbar. Ganz abgesehen davon verfügen Hamburgs Schulen bei rund 200.000 Schülerinnen und Schülern an allgemeinbildenden Schulen auch nach der neusten Großbestellung aus dem DigitalPakt der Bundesregierung (38.000 zusätzliche Tablets und Notebooks) über nun 50.000 Geräte. Wie viele davon konkret Laptops und Tablets sind, die Schülern ohne eigene technische Ausstattung im Falle eines erneuten Fernunterrichts nach Hause mitgegeben werden könnten, ist nicht bekannt, zumal sich dann auch die Frage der Internetfähigkeit stellt.

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