Im März 2018 hat Rot-Grün nach längerem Zögern endlich eine Befragung von Obdachlosen und Personen wohnungsloser Haushalte, die in öffentlich-rechtlicher Unterbringung (örU) leben, durchgeführt. Darin wurde dokumentiert, dass die Obdach- losen, da oft nicht deutscher Herkunft, zu einem großen Teil gar keinen Anspruch auf Sozialleistungen in Deutschland haben, und jene, die einen Anspruch haben, nicht von allein den Sprung zurück in eine eigene Wohnung schaffen. Bei einem extrem knappen Wohnungsmarkt können sich die Vermieter aussuchen, wem sie ihre Wohnung vermie- ten. Ein Obdachloser zählt genau wie ein Wohnungsloser aus örU nicht zu den begehr- ten Mietern. Ende Februar 2021 lebten 5.230 Wohnungslose in örU. Insgesamt gab es Ende 2020 13.079 unversorgte vordringlich wohnungssuchende Haushalte (Drs. 22/3342). 8.651 davon mit Dringlichkeitsbestätigung und 4.428 mit Dringlichkeitsschein. Die Zahl der unversorgten Haushalte steigt seit Jahren. „Der Senat muss endlich eine echte Perspektive für die Schwächsten der Schwächsten auf dem Wohnungsmarkt ent- wickeln“ (Drs. 21/17654), forderte die CDU-Fraktion im Jahr 2019. Das „Gesamtkonzept zur besseren Versorgung von anerkannt vordringlich Wohnungsuchenden mit Wohnraum“, das die SPD nach fünf Jahren in der Regierungsverantwortung für die Schwächsten der Schwachen auf dem Hamburger Wohnungsmarkt im Frühjahr 2016 präsentierte (Drs. 21/2905), war bereits bei Vorlage alles andere als ein großer Wurf. Doch nun erfolgt sogar die Umsetzung der wenig ambitionierten Ziele nur schleppend.
haushaltsplan_entwurf_2021_2022_einzelplan_4_0_behoerde_fuer_arbeit_gesundheit_soziales_familie_und_integration_aufgabenbereich_253_soziales_produktgr