Beruflich bedingtes Pendeln auch weiterhin ermöglichen − Wirtschaftliche Existenzen nicht über Gebühr gefährden, Familien nicht auseinanderreißen

Hamburg ist seit vielen Jahren als das Tor Deutschlands zur Welt bekannt. Diese internationale Stellung Hamburgs bedingt, dass viele wirtschaftliche Verbindungen es notwendig machen, dass Arbeitnehmer auch international pendeln müssen. Neben den Besatzungen von Flugzeugen, Bahnen, Bussen, Schiffen und vielen Transportmitarbeitern auf der Straße gibt es ebenfalls eine größere Anzahl von Arbeitnehmern und Selbständigen, die jeden Montag ihre Familien Richtung Arbeitsplatz verlassen und sich unter der Woche im Ausland aufhalten müssen. Diese Personen kehren zumeist am Freitag wieder nach Hamburg zurück, um ihre Lebenspartner und ihre Kinder sehen zu können. Diese triftigen Reisegründe müssen auch weiterhin möglich sein. Eines der wichtigen Ziele bundesdeutscher und auch Hamburger Politik muss die Aufrechterhaltung wirtschaftlicher Grundlagen der Bevölkerung sein. Mit der Veränderung der Quarantäneregelungen hin zu einer obligatorischen fünftägigen Quaran- täne bei Einreise aus Risikogebieten werden leider auch Berufspendler verunsichert und fürchten, dass die Reise zur Familie zukünftig dazu führt, dass der Arbeitsplatz am Montag nicht wieder aufgesucht werden kann. Bereits gegenwärtig weisen einige Bundesländer auf den regelhaft triftigen Reisegrund hin, den die Reise zur Familie darstellt. Anscheinend wird dieser Sachverhalt in Hamburg gern versteckt. Und selbst auf direkte Nachfrage in der Schriftlichen Kleinen Anfrage „Verunsichert der Senat die Hamburger mit intransparenten Quarantänebestimmungen?“ (Drs. 22/1471), gibt der Senat keine verwertbare, klare Antwort auf die Frage nach den Ausnahmen für Berufspendler. So bedarf es erst eines ausführlichen Gesprächs mit der Corona-Hotline, um in Erfahrung zu bringen, dass Arbeitgeber von Wochenendpendlern mit Anträgen an die zuständigen Gesundheitsämter eine Befreiung ihrer Mitarbeiter von der Quarantäne nach Rückkehr vom im Risikogebiet liegenden Arbeitsplatz erreichen können. Eine übersichtliche Darstellung dieses Sachverhaltes auf der Homepage der Stadt fehlt offenbar. Daher stellen wir folgenden Antrag.

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