Bund und Länder haben sich mit Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonven- tion unter anderem dazu verpflichtet, Menschen, die in ihrer Teilhabe an Bildung beeinträchtigt sind, zu helfen. Schulbegleitungen sind eine wichtige Unterstützung für förderbedürftige Kinder. In vielen Fällen ermöglichen sie erst die gleichberechtigte schulische Teilhabe von behinderten oder von Behinderung bedrohten Kindern. Schü- lerinnen und Schüler mit erheblichem Betreuungs- und Unterstützungsbedarf aufgrund einer Behinderung und Schülerinnen und Schüler mit erheblichem Betreuungs- und Unterstützungsbedarf aufgrund einer komplexen psychosozialen Beeinträchtigung haben Anspruch auf eine Schulbegleitung. Gemäß Drs. 22/4342 wurden im Schuljahr 2019/2020 571 Schulbegleitungen aufgrund einer Behinderung und 1.028 Schulbe- gleitungen aufgrund einer komplexen psychosozialen Beeinträchtigung bewilligt. Im Schuljahr 2020/2021 waren es Stand März 2021 807 Bewilligungen aufgrund einer Behinderung beziehungsweise 1.060 Bewilligungen aufgrund einer komplexen psychosozialen Beeinträchtigung (vergleiche Drs. 22/3652).
praxis_der_schulbegleitung_verbessern