Meine Schriftliche Kleine Anfrage „Nutzung von öffentlichen Spielplätzen: Wie viele Kitas in Hamburg sind von der neuen Fachanweisung betroffen?“ zeigt erneut, dass die rot-grüne Fachanweisung für Kitas zur anteiligen Nutzung von öffentlichen Spielplätzen zuzüglich monatlicher Nutzungsgebühren, völlig übereilt und dementsprechend wenig durchdacht konzipiert wurde.
Hier rächt es sich, dass weder Kita-Träger noch Verbände an der Ausarbeitung der Fachanweisung beteiligt wurden. Nur so erklärt sich dieses Bürokratiemonster, dessen Evaluierung durch die Sozialbehörde erst im nächsten Jahr geplant ist.
Doch das hilft den Bestands-Kitas, die bislang Spielplätze problemlos mitnutzen konnten, wenig. Auf meine Nachfrage gesteht die Sozialbehörde zwar ein, ,dass Bestandskitas ihre Bestandsschutz zunächst behalten‘. Doch was bedeutet ,zunächst‘ zeitlich konkret? Wie sollen diese Kitas vernünftig und orientiert an den Bedürfnissen der Kita-Kinder gesichert und langfristig planen? Laut Sozialbehörde müssen diese Bestands-Kitas perspektivisch damit rechnen, dass sie ihre Kita-Plätze künftig reduzieren müssen.
Hinzu kommt, die Sozialbehörde hat offenbar keine Kenntnis darüber, wie viele der 1.189 Kitas in Hamburg davon betroffen sind.
Doch auch der Neubau von weiteren Kitas, besonders in dichtbesiedelten Stadtteilen, wird dadurch erschwert oder sogar, wie bereits in den vergangenen Monaten passiert, verhindert. Bereits meine Große Anfrage „Fehlende Außenspielflächen für Kitas“ im Februar offenbarte die Praxisuntauglichkeit dieser Fachanweisung.
Aus diesem Grund habe am 13. April in meiner Rede in der Bürgerschaft den rot-grünen Senat in einem Antrag den rot-grünen Senat aufgefordert, diese Fachanweisung umgehend zurückzunehmen. Am 27. Juni wird mein Antrag im Familienausschuss von den Fraktionen diskutiert. Ich halte Sie auf dem Laufenden.