Erst kürzlich hatte die OECD Deutschland ein schlechtes Zeugnis im Hinblick auf die Ausstattung und die Voraussetzungen für das Distanzlehren und -lernen ausgestellt. Den Ergebnissen einer PISA-Zusatzstudie zufolge, konnten in Deutschland 2018 nur 33 Prozent der Schülerinnen und Schüler eine Schule mit einer effektiven Online- Lernplattform besuchen, während es im Durchschnitt der OECD-Länder mehr als 50 Prozent waren.
Hinzu kommt, dass Hamburg auch im Hochschulbereich nicht ausreichend auf die Digitalisierung der Schulen vorbereitet ist. So ist die Professur im Bereich der Medienpädagogik/Digitalisierung in der Bildung seit vier Jahren unbesetzt und wird es auch auf absehbare Zeit bleiben (vergleiche Drs. 22/1371). Das Berufungsverfahren wurde aufgrund von Verfahrensfehlern eingestellt, die Vorbereitungen für ein erneutes Ausschreibungsverfahren der Professur laufen gerade erst an. Wann die Professur für Medienpädagogik/Digitalisierung für die dringend notwendige Lehrerbildung zur Verfügung steht, steht damit in den Sternen.
Eine Juniorprofessur, die dem Bereich „Medienpädagogik“ bis August 2016 zugeordnet war, wurde schon vor vier Jahren gestrichen. Dies erscheint vor dem Hintergrund der Reform der Lehrerbildung (vergleiche Drs. 21/11562) und bezogen auf die schul- politische Strategie im Aufgabenfeld Digitalisierung (vergleiche Drs. 21/19308) fatal. So soll im Lehramtsstudium der Themenbereich „Bildung in der digitalen Welt“ lehramtsübergreifend vermittelt werden. Der rot-grüne Senat hebt in der Drs. 21/19308 die Bedeutung der Digitalisierung für das Lehramtsstudium hervor: „Mit der Drucksache 21/11562 „Fortschreibung der Reform der Lehrerbildung in Hamburg“ wird der schulformübergreifende allgemeine Grundsatz bestimmt, dass im erziehungswissenschaftlichen Studium (Pädagogik beziehungsweise Erziehungswissenschaft, Fachdidaktik, schulpraktische Studien) den Themenbereichen Lehren, Lernen und Bildung in der digitalen Welt eine besondere Bedeutung beizumessen ist.“ Der Senat hat also selbst dem Themengebiet „Digitalisierung in der Bildung“ in der 21. Legislaturperiode einen erheblichen Bedeutungszuwachs zugemessen und gleichzeitig nichts unternommen, mit der Universität Hamburg in einen Dialog über den notwendigen Aufwuchs und die Ausgestaltung des entsprechenden Ausbildungsangebots zu treten. Mit nur einer – zudem noch unbesetzten – Professur wird es wohl mehr als schwierig, die notwendigen Kompetenzen in ausreichendem Umfang in die Lehrenden-Ausbildung einzubringen. Der rot-grüne Senat muss hier nun schnellstmöglich handeln und in Zusammenarbeit mit der Universität Hamburg auf eine zeitnahe Wiederausschreibung und Besetzung der Professur im Bereich der Medienpädagogik/Digitalisierung in der Bildung hinwirken. Auch sollte die Ausschreibung für die Vertretungsprofessur, die zum Ende des Sommersemesters kommentarlos ausgelaufen ist, bereits jetzt vorbereitet werden, dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass schon ab dem Wintersemester 2020/2021 der Ausbildungsbeginn im Rahmen der Reform der Lehrerbildung an der Universität Hamburg sichergestellt werden soll.
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