Bereits mehrfach (Drs. 22/366 und Drs. 22/2397) wies die CDU-Fraktion darauf hin, dass die Corona-Pandemie nicht nur die physische, sondern auch die psychische Gesundheit bedrohe und der Senat entsprechend handeln möge. Doch Rot-Grün rea- gierte mit Ablehnung. Im Rahmen der Haushaltsberatungen fasste die CDU-Fraktion erneut nach und fragte, ob beispielsweise ausreichend Gelder für eine Ausweitung der Drogen- und Suchtberatung eingeplant seien. Die Senatsvertreter erklärten daraufhin ausweichend zusätzliche Bedarfe aufgrund der Pandemie würden aus dem Einzelplan 9.2 gedeckt. Es seien besondere Ausgaben, die nicht im Einzelplan 4 abgebildet seien und auch nicht könnten, weil es besondere Ausgaben seien, die im Haushaltsplan nicht planerisch abgebildet werden könnten. Ob diese Gelder aber nun zur Verfügung gestellt würden, wurde bewusst im Dunkeln gelassen.
haushaltsplan_entwurf_2021_2022_einzelplan_4_0_behoerde_fuer_arbeit_gesundheit_soziales_familie_und_integration_aufgabenbereich_259_gesundheit_produkt-1