Warum hat Hamburg im Jahr 2016 47 Millionen Euro vom Bankhaus M.M.Warburg & CO nicht zurückgefordert und wollte auch 2017 eine Forderung über weitere 43 Millionen Euro verjähren lassen? Gab es eine Einflussnahme vom damaligen Ersten Bürgermeister Olaf Scholz auf das Verfahren?
Diese und weitere Fragen sind nach wie vor ungeklärt. An ihrer Aufklärung besteht sowohl bei den Hamburger Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern, aber auch weit darüber hinaus, ein enormes öffentliches Interesse. Neben der Glaubwürdigkeit der damals und zum Teil noch heute politisch Verantwortlichen steht insbesondere auch das Vertrauen in eine faire und ohne jeden Zweifel rechtskonforme Hamburger Steuerverwaltung auf dem Spiel.
Vertreter und Vertreterinnen des Senats, des Finanzamtes und der Steuerverwaltung verweisen auf das Steuergeheimnis, um zu dem konkreten Fall keine Stellung nehmen zu müssen. Die seinerzeit für die Entscheidungen verantwortlichen politischen Vertreter und Vertreterinnen, wie beispielsweise der damalige Erste Bürgermeister Olaf Scholz, schieben Erinnerungslücken vor, obgleich sie für diese ansonsten nicht bekannt sind. Treffen mit Vertretern der Bank wurden zunächst angeblich vergessen und auch gegenüber dem Bundestag auf Nachfrage nicht offengelegt – dann konnte sich an die Inhalte der Gespräche nicht erinnert werden.
Um möglichst schnell Licht ins Dunkel zu bringen und einen langwierigen Aufklärungsprozess zu vermeiden, hatte die CDU-Fraktion eine kurzfristige Sondersitzung des Haushaltsausschusses beantragt. Leider ist dort eine vollumfängliche Aufklärung und Transparenz durch die damals politisch Verantwortlichen nicht erfolgt. Stattdessen ist der damalige Finanzsenator und heutige Erste Bürgermeister Peter Tschentscher auch auf mehrmalige Bitten der Opposition nicht zu der Sondersitzung des Haushalts- ausschusses erschienen und hat sich somit der Aussage und Aufklärung verweigert. Der dadurch manifestierte mangelnde Aufklärungswille macht die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses notwendig.
Nur durch Einsetzung des Untersuchungsausschusses ist die Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg in der Lage, ihrem verfassungsmäßigen Auftrag gerecht zu werden, die Kontrolle der Regierung zu gewährleisten. Dieser Verpflichtung kommen die CDU-Fraktion, die Fraktion DIE LINKE und die Abgeordnete der FDP mit diesem Antrag nach, dessen Untersuchungsgegenstände im Jahr 2014 beginnen und sich bis zum heutigen Einsetzungsbeschluss des PUA erstrecken.
einrichtung_eines_parlamentarischen_untersuchungsausschusses_pua_zur_klaerung_der_frage_warum_der_hamburger_senat_und_die_hamburger_steuerverwaltung_b