Damit die Integration gelingt – Unterbringung der Flüchtlinge auch unter Berücksichtigung der Corona-Pandemie zeitnah für das Jahr 2021 sicherstellen

Ohne Zweifel steht der Senat seit nunmehr über fünf Jahren vor der erhöhten Herausforderung, Zehntausende Flüchtlinge und Wohnungslose adäquat unterzubringen. Nach den sehr spannungsreichen Jahren 2015 und 2016 kehrte danach eine gewisse Routine bei der Unterbringung ein. Im September 2020 lebten rund 700 Flüchtlinge in Erstaufnahmen und 29.050 Personen in öffentlich-rechtlicher Unterbringung (örU), davon 5.317 Wohnungslose und 23.722 Flüchtlinge, von denen fast 60 Prozent über eine Wohnberechtigung verfügen und theoretisch in regulären Wohnraum ziehen dürften. Dies ist jedoch mangels ausreichend Sozialwohnungen nicht umsetzbar.

Wie der aktuelle Corona-Massenausbruch im Ankunftszentrum mit über 70 Infizierten zeigt, sind Sammelunterkünfte Nährboden für die Ausbreitung einer Pandemie. Nur eine lockere Unterbringung kann eine rasante Ausbreitung verhindern. Umso brisanter ist es, dass die Plätze in öffentlich-rechtlicher Unterbringung (örU) von 33.028 Plätzen (Stand 31. Dezember 2019) auf rund 31.600 Plätzen Ende dieses Jahres reduziert werden, sodass die Plätze nur noch bei hoher Auslastung ausreichen. Hinzu kommt, dass nicht nur im Jahr 2020 rund 1.400 Plätze vom Netz gehen, sondern nach Infor- mationen der Drs. 21/20125 im Jahr 2021 weitere rund 2.500 Plätze außer Betrieb gehen werden, da die Mietverträge an den Standorten auslaufen. Zudem soll der Standort Mittlerer Landweg, wie in Drs. 21/19802 vom Senat avisiert und im „Konsens mit den Initiatoren der Volksinitiative „Hamburg für gute Integration““ (Drs. 21/5231) zugesagt, um 700 Plätze in örU abgesenkt werden.

Wenn der Senat bei den Mietverträgen nicht schnell Standortverlängerungen realisiert oder neue Standorte eröffnet, dann werden die Plätze im kommenden Jahr nicht mehr ausreichen, da nicht abzusehen ist, dass die Zahl der Bewohner, die aus örU in regu- läre Wohnungen wechseln, deutlich erhöht werden kann. Es fehlen schlicht Sozialwohnungen. Das weiß auch der Senat. Auch ist nicht abzusehen, wie sich der Zuzug inklusive Familiennachzug entwickeln wird.

Trotzdem agiert der Senat immer nur sehr kurzfristig, sagt in Drs. 22/1826 zu den Planungen für das Jahr 2021, dass die Überlegungen hierzu noch nicht abgeschlos- sen seien. Über eine Verlängerung der Standorte Cuxhavener Straße (BINF) sowie August-Kirch-Straße, Notkestraße, Blomkamp, Luruper Hauptstraße wurde Ende Oktober noch verhandelt, obwohl eine Platzreduzierung bereits in wenigen Wochen greifen soll.

Trotz der Erfahrung, dass neue Plätze in örU ebenfalls nicht von heute auf morgen und frei von Widerstand zu schaffen sind und die Pandemie eine lockere Unterbrin- gung empfiehlt, bleibt Rot-Grün stoisch bei seiner kurzfristigen Planung. Wir fordern den Senat daher dringend auf, in seinen Planungen zum Wohle aller Bewohner Hamburgs langfristiger zu agieren.

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