Seit dem 6. April 2021 müssen sich alle Schülerinnen und Schüler, die an Präsenz- angeboten, Klausuren und Prüfungen in der Schule teilnehmen, in der Schule testen. Andernfalls können sie am Präsenzunterricht nicht teilnehmen und lernen im Distanz- unterricht. Ausgenommen von der Testpflicht sind die Schülerinnen und Schüler der Vorschulklassen. Die Schulbehörde lehnt in den FAQs eine entsprechende Testpflicht mit der Begründung ab, dass teilweise Unterstützung bei der Durchführung der Tests benötigt würde. Weiterhin heißt es, dabei sei die grundsätzliche Voraussetzung, dass die Schnelltests in den Schulen von den Schülerinnen und Schülern selbst durch- geführt werden könnten. Eine Eins-zu-eins-Unterstützung hierbei sei nicht möglich. Medienberichten zufolge, hätten nach den Märzferien – bevor die Tests für Schülerin- nen und Schüler verpflichtend wurden – in den Grundschulen sowohl Grundschülerin- nen und Grundschüler als auch Vorschulkinder an den Tests teilgenommen, dies habe gut funktioniert (vergleiche „Hamburger Abendblatt“: „Was jetzt für Klassenarbei- ten und Klausuren gilt“ vom 13.04.21). Zumal die Sozialbehörde am 12.04.2021 einen Schnelltest-Modellversuch an Hamburgs Kitas gestartet hat, welcher auch auf die Vor- schulen übertragbar gewesen wäre. Hier testen die Eltern vor dem Besuch der Ein- richtung ihre Kinder beziehungsweise – wenn Selbsttests der Kinder möglich sind – beaufsichtigen die Eltern ihre Kinder bei der Durchführung der Tests.
corona_tests_fuer_vorschulkinder_verpflichtend_machen_lehrkraefte_der_weiterfuehrenden_schulen_bei_der_impfpriorisierung_beruecksichtigen