Die derzeitigen Beschränkungen des öffentlichen Lebens, Kita- und Schulschließung sowie der Spielplätze stellen viele Familien vor eine große Belastungsprobe. Es mangelt vielen Kindern inzwischen nicht nur an Bewegung und Begegnung mit anderen Kindern, sondern auch an Förderung. So halten Professorin Janna Teltemann, Bildungssoziologin an der Universität Hildesheim, und ihre Kolleginnen aus der Bildungs- forschung fest: „Aus entwicklungspsychologischer Perspektive sind vor allem der Wegfall des Kontakts zu anderen Kindern und die dadurch fehlenden Möglichkeiten zum sozialen Lernen zu bedenken; aus lernpsychologischer Perspektive das Fehlen von pädagogischen Anregungen. Hieraus erwachsen vor allem für Kinder Nachteile, deren Familien keine entsprechenden Angebote machen können und für die frühe Förderung besonders wichtig ist. Viele Kinder mit geringen Deutschkenntnissen werden über mehrere Monate kaum Kontakt zu deutschsprachigen Kindern und Erwachsenen haben.“
Zwar wurde die Notbetreuung in Hamburgs Kitas und Schulen inzwischen auch für weitere Gruppen wie Alleinerziehende geöffnet, dennoch bleibt unverständlich, warum die Notbetreuung nicht auch für Kinder geöffnet wird, wenn die Kinder Unterstützung bedürfen, weil die häusliche Unterstützung durch Sprachbarrieren, mehrere Geschwister oder die Erwerbstätigkeit auch nur eines Elternteils nicht ausreichend gewährleistet werden kann. Ziel muss es sein, die Kinder, die Bildungsanreize und Unterstützung für ihre Weiterentwicklung bedürfen, in Kita und Schule zu betreuen und zu beschulen. Der Senat muss ein Angebot für Kinder, deren Eltern beide (Vollzeit) berufstätig sind, Familien mit beengtem Wohnraum und Kindern mit geringen Deutschkenntnissen in der Schule schaffen, damit die von den Experten der Leopoldina beschriebene Bildungsungerechtigkeit nicht weiter verschärft wird. Das Angebot muss die gleichen Inhalte vermitteln, ob nun im Präsenz- oder im Fernunterricht, und es muss individuell in der Schule von einem Team aus Lehrern und Erziehern unterstützt werden. Hierbei sollen nur Beschäftigte eingesetzt werden, die nicht zur Risikogruppe gehören.
Dafür soll der Senat ein epidemiologisch verantwortliches Öffnungskonzept gemeinsam mit den Kita-Verbänden erarbeiten, welches auch einen für alle Hamburger Kitas gültigen Musterhygieneplan enthält, der nach dem Vorbild der Schulen erarbeitet und den Kitas zur Verfügung gestellt werden soll.
Insgesamt soll die zuständige Behörde alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um den Notbetrieb unter epidemiologischer Berücksichtigung schlussendlich zum Vollbetrieb zu entwickeln.
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