Standards für den digitalen Fernunterricht entwickeln

Die Familien und Lehrkräfte haben die letzten Wochen den digitalen Fernunterricht großartig gemeistert. Sie stoßen jedoch immer mehr an ihre Belastungsgrenze. Homeoffice und Homeschooling in Verbindung mit Kontaktsperren sorgen für immer mehr Stressmomente. Seit nunmehr zehn Wochen befinden sich die Hamburger Schülerinnen und Schüler im digitalen Fernunterricht.

Es ist zwar gut und richtig, dass die schrittweise Wiederöffnung der Schulen begonnen hat und alle Schülerinnen und Schüler vor den Sommerferien wenigstens einmal pro Woche für mindestens fünf oder sechs Unterrichtsstunden schulischen Präsenzunterrichtes erhalten sollen. Dies bedeutet aber, dass auch weiterhin der Großteil des Stoffes im Fernunterricht vermittelt werden muss. Wahrscheinlich werden Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte noch länger mit dieser Situation zurechtkommen müssen. Solange ein Impfstoff fehlt, wird es keinen regelhaften Präsenzunterricht geben, wie es auch kürzlich die Bildungsministerin Anja Karliczek betonte.

Daher verwundert es umso mehr, dass auch nach zehn Wochen noch immer keine einheitlichen technischen und pädagogischen Qualitätsstandards für den betreuten Fernunterricht vorliegen. Die von der Schulbehörde empfohlene Lernplattform eduPort zeigt sich als extrem unzuverlässig. Sie verfügt weder über eine Messenger- noch eine Videofunktion. Sodass Lehrkräfte improvisieren mussten und Videokonferenzlösungen wie zum Beispiel Zoom, MS Teams, BigBlueButton oder Skype nutzten, die postwendend vom Hamburger Datenschutzbeauftragten unter Datenschutzaspekten infrage gestellt wurden. Auch bleibt weiterhin unklar, wie der Unterricht pädagogisch ausgestaltet werden soll. Zwar gibt die Schulbehörde in einem Schreiben an die Schulleitungen „Eckpunkte für den Unterricht ab dem 25. Mai 2020 sowie Sicherung der Schulverpflegung“ vor und führt darin aus, dass der Präsenzunterricht und Fernunterricht auf der Grundlage der Bildungspläne und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen erteilt werden sollen. So böten die Bildungspläne ausreichend Flexibilität und Spielräume, sodass auf die besonderen Unterrichtsbedingungen des Fernunterrichts beziehungsweise des kombinierten Präsenz- und Fernunterrichts Rücksicht genommen werden könne, lässt die Schulleitungen jedoch in der Umsetzung somit komplett alleine. Anstatt klare, für alle Schulen gültige Vorgaben zu formulieren. Die Schulbehörde ist daher aus Sicht der CDU-Fraktion in der Pflicht, schnellstmöglich technische und pädagogische Standards für den Fernunterricht zu entwickeln.

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