Meldungen aus der Bürgerschaft
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Das Spielen auf Spielplätzen darf für Kita-Kinder nichts kosten
Nein zur neuen Regel von Rot-Grün, dass Kitas jetzt für die Nutzung von Spielplätzen Geld bezahlen sollen. Seit Kurzem sollen Kitas, die mit ihren Kindern Spielplätze besuchen, weil sie kein oder zu wenig eigene Außenflächen haben, monatlich pro Kind 25 Euro zahlen. Heute fordere ich mit unserem Antrag „Nutzung von Spielplätzen durch Kitas ohne Gebühr ermöglichen“ den Senat auf, diese realitätsferne Fachanweisung zurückzunehmen, da auch viele Kita-Leitungen von einem „Bürokratiemonster“ sprechen. Bereits jetzt schon wurde der Neubau von Kitas dadurch verhindert.
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Rot-Grün muss Fachanweisung zur Sondernutzungserlaubnis von Spielplätzen durch Kitas umgehend zurücknehmen!
Kitas müssen, um eine Betriebserlaubnis zu erhalten, eine ausreichend große Außenspielfläche im Eigentum oder unmittelbar angrenzend an die Kita vorweisen. Wenn dies nicht der Fall ist, konnten sie bisher auch einen öffentlichen Spielplatz nutzen. Nun verlangt die Sozialbehörde hierfür eine Sondernutzungserlaubnis der Kitas, die für die Nutzung der Spielplätze eine entsprechende Gebühr entrichten sollen. Dies regelt die Fachanweisung zur Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zur anteiligen Nutzung eines öffentlichen Spielplatzes.
![Gute Nachrichten aus Berlin: Kinder- und Jugendschutz gestärkt!](https://silke-seif.de/wp-content/uploads/2021/04/202010231314__5TK9609_a-300x200.jpg)
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Zum Schutz der Kinder und Jugendliche – Rot-Grün muss bei Jugendämtern jetzt handeln
Zum Brandbrief der Leiter der Hamburger Jugendämter erklärt Silke Seif, familienpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion: „Die Meldungen über den Brandbrief der Leiter der Hamburger Jugendämter an die Sozialbehörde sind erschütternd. Gerade vor dem Hintergrund Hamburgs unrühmlicher Geschichte im Bereich des Kinderschutzes müssen beim rot-grünen Senat alle Alarmglocken schrillen.
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Kinderschutzmaßnahmen in Hamburg zügiger umsetzen
Der rot-grüne Senat will mit einer entsprechenden Gesetzesänderung einen interkollegialen Austausch zwischen Ärztinnen und Ärzten ermöglichen, damit diese sich im Verdachtsfall einer Verletzung des Kindeswohls untereinander fallbezogen austauschen können, ohne ihre ärztliche Schweigepflicht zu verletzen.