Regionale Bildungskonferenzen regelmäßiger einbinden und auf Kernziele konzentrieren

Die Regionalen Bildungskonferenzen (RBK) haben zur Aufgabe, die Entwicklung regi- onaler Bildungslandschaften zu fördern und zu koordinieren. Auf der Grundlage einer Kooperationsvereinbarung zwischen der Behörde für Schule und Berufsbildung und den sieben Hamburger Bezirksämtern wurde am 27.10.2010 die erste Fassung des Konzepts für die Durchführung der RBK beschlossen. Die RBK sollen im Sinne der bildungspolitischen Zielsetzungen einen Beitrag zur Verbesserung des Bildungsange- bots auf lokaler Ebene leisten, zum Beispiel in Stadtteilen, Quartieren, Sozialräumen und Regionen. Laut des Konzeptes für die Umsetzung der RBK (Neufassung vom 27.02.2014) haben sie zum Ziel:

  • den flächendeckenden Ausbau ganztägiger Bildung und Betreuung an Schulen,
  • die Verwirklichung inklusiver Bildungsangebote,
  • den Ausbau der Angebote frühkindlicher Bildung und Förderung,
  • die regelhafte Zusammenarbeit von Schulen mit Jugendhilfeeinrichtungen einschließlich Kitas, mit Kultureinrichtungen und Sportvereinen,
  • die Optimierung des Übergangs zwischen Schule und Beruf und
  • den Anspruch, gleiche Bildungschancen für alle Bürgerinnen und Bürger unabhängig von ihrem sozialen Status, Alter, kulturellem Hintergrund und finanziellen Möglichkeiten sicherzustellen.

Die Einbeziehung der RBK als wichtiges Beteiligungsgremium vor Ort variiert von Bezirk zu Bezirk jedoch stark. Sie werden von den Bezirklichen Steuerungsgruppen einberufen und betreut. Anstatt den RBK weitere Aufgaben zuzuschreiben, sollten die Bezirke dazu aufgefordert werden, sich auf die verankerten Zielsetzungen der RBK zu konzentrieren und sie regelmäßiger einzuberufen.

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