Kinder und Jugendliche besser vor sexueller Gewalt schützen

Jährlich werden Zehntausende Kinder und Jugendliche Opfer sexueller Gewalt. Dies geschieht in der eigenen Familie, im sozialen Umfeld, in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Bildungseinrichtungen oder bei der Nutzung digitaler Medien. Um dies zu bekämpfen, bedarf es verstärkter Anstrengungen.

Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Johannes-Wilhelm Rörig mahnte: „Der Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt hängt in Deutschland noch viel zu oft vom Zufall oder Engagement Einzelner ab. (…) Kitas, Schulen oder auch Sportvereine benötigen gesetzliche Vorgaben und zusätzliche Ressourcen, damit Schutz und Hilfen überall selbstverständlich werden.“ Hierbei seien auch die Bundesländer stärker in der Pflicht, indem sie „in die Schulgesetze die Verpflichtung der Schulen aufnehmen, Schutzkonzepte gegen sexuelle Gewalt einzuführen.“ Im Hamburger Schulgesetz sind laut Drs. 21/18222 und 21/18559 Schutzkonzepte nicht verpflichtend für jede Schule vorgeschrieben. Hamburg verfügt lediglich über einen Kinderschutzordner, der laut Schulbehörde für jede Hamburger Schule eine gute Grundlage für alle schulspezifischen Maßnahmen biete. Dies ist aus Sicht der CDU-Fraktion unzureichend. Daher sollte in das Hamburger Schulgesetz die Verpflichtung der Schulen aufgenommen werden, Schutzkonzepte gegen sexuelle Gewalt einzuführen.

Hamburg benötige laut Sozialbehörde zudem keinen eigenen Landesbeauftragten gegen sexuelle Gewalt, denn „die vorhandenen Strukturen im Kinder- und Opferschutz werden als ausreichend und effektiv bewertet“. Dies widerspricht der Einschätzung des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, der sich für die Einrichtung eines Landesbeauftragten gegen sexuelle Gewalt ausspricht. Aus diesem Grund fordert die CDU-Fraktion die Einrichtung eines Landesbeauftragten gegen sexualisierte Gewalt. Hierfür sollte der Senat ein entsprechendes Konzept erarbeiten und sich an den Empfehlungen des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs orientieren.

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