Damit die Integration gelingt – Integrationsbeirat muss mehr sein als schmückendes Beiwerk einer rot-grünen Symbolpolitik

Der Antrag „Hamburger Integrationsbeirat stärken und mit den Bezirken verzahnen“ der GRÜNEN und der SPD befasst sich mit der Neuaufstellung des Integrationsbeirats für die 22. Wahlperiode. Die darin gestellten Forderungen nach einer stärkeren Verzahnung zwischen Landes- und Bezirksebene, nach Stärkung der Unabhängigkeit des Gremiums und der Erhöhung seiner öffentlichen Wahrnehmbarkeit sind durchaus sinnvoll. Auch der Prüfauftrag in Bezug auf eine Aufwandsentschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit der Mitglieder des Integrationsbeirats ist gut gemeint. Allerdings springt der Antrag insgesamt zu kurz, bleibt zu sehr an der Oberfläche, da er eine schonungslose, aber notwendige Bilanz vermeidet. Dabei war bereits der „Bericht zur Mitte der 21. Legislaturperiode über die Arbeit des Integrationsbeirats“ (Drs. 21/11985) in Bezug auf das ehrenamtliche Engagement von Migrantinnen und Migranten gleich in doppelter Hinsicht ein Alarmsignal. Erstens macht er deutlich, dass die Beteiligung des Beirats bei Fragen der Integration von Senatsseite, aber auch die Beteiligung der Mitglieder an den Sitzungen, durchaus ausbaufähig ist. Beispielsweise sind vier Sitze im Integrationsbeirat mangels Kandidatinnen und Kandidaten unbesetzt. Zudem ist nur rund die Hälfte der 31 Mitglieder aktiv. Damit verliert der Integrationsbeirat als Institution einen entscheidenden Teil seiner potenziellen Schlag- kraft. Zweitens kritisiert der Bericht die interne Kommunikation innerhalb des Beirats ebenso wie die fehlende öffentliche Positionierung des Beirats durch seine Sprecher. Insgesamt erkannte der Senat in dem Bericht bereits Anfang 2018, dass Handlungsbedarf besteht, schreibt aber in dem Bericht, dass er erst am Ende der Legislaturperiode über „denkbare Zukunftsoptionen“ berichten wolle. Mit Drs. 21/13250 forderte die CDU-Fraktion daher den Senat im Mai 2018 auf „Mehr Migranten fürs Ehrenamt gewinnen, Integrationsbeirat reformieren“. Doch nichts geschah! Mit Drs. 21/19542 wurde dann erst im Januar 2020 der Bericht zum Ende der 21. Legislaturperiode vor- gelegt. Doch anstatt endlich konkrete Vorschläge für die neue Legislaturperiode zu machen, hieß es darin nur, dass der Senat die „Entscheidung über die Struktur, Größe und Zusammensetzung des Gremiums, Wahlprocedere und Rahmenbedingungen der Arbeit des Integrationsbeirats“ erst in der neuen Legislaturperiode treffen wolle. Doch noch immer hat er keine konkreten Vorschläge vorgelegt.

Die Integration der Zuwanderer und Flüchtlinge ist jedoch nicht aufschiebbar. Daher ist der Senat jetzt aufgefordert zu analysieren, warum zum Beispiel Plätze im Beirat nicht besetzt sind, wie viele Mitglieder künftig insgesamt überhaupt sinnvoll und effi- zient sind und wie die aktive Beteiligung der Mitglieder und deren Motivation erhöht werden kann. Zudem ist vor allem die öffentliche Wahrnehmung deutlich zu steigern, da selbst die Migranten-Communities zu selten wissen, dass sie den Integrationsbeirat als Mittler zwischen ihren Interessen und der Politik nutzen können. Allerdings müssten hierfür auch die Mitgestaltungsmöglichkeiten des Integrationsbeirats erhöht werden (Drs. 21/19542) und vor allem müsste der Senat den Beirat stärker einbinden.

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